Geschrieben von Dienstag, 21 August 2012 11:22

PUSSY RIOT - Verurteilt trotz umfangreicher Proteste

Trotz der umfangreichen Protestaktionen und Solidaritätsbekundungen sind die Mitglieder der russischen Punkband PUSSY RIOT jeweils zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Das Urteil wird mit dem Vorwurf des "Rowdytums aus religiösem Hass" begründet. Ich möchte allerdings der Behauptung anderer Medien widersprechen, die Proteste hätten überhaupt nichts gebracht.  Zuerst war von einer Haftstrafe von bis zu sieben Jahren die Rede, ich bin mir sicher, ohne die Aufmerksamkeit und die Solidaritätsbekundungen wäre die Strafe noch höher ausgefallen.


Ich möchte jedoch keinesfalls so verstanden werden, dass ich das Urteil für angemessen halte, es ist nach wie vor unverhältnismäßig, jedoch konnte man von Anfang an allein schon wegen des Ortes, an dem der Protest der Band stattfand, einen Freispruch ausschließen. Es ist davon auszugehen, dass das "Punk-Gebet" als gezielte Provokation in einem Teil der Moskauer Erlöser-Kathedrale aufgeführt wurde, der Privatpersonen nur nach ausdrücklicher priesterlicher Einladung zugänglich ist. Auch die gerne schon herangezogenen Vergleiche mit deutschem Recht legitimieren das Strafmaß nicht. Für derartige Aktionen können einem hierzulande bis zu drei Jahre Haft drohen (§ 167 StGb, Störung der Religionsausübung), aber nur, weil es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe, ist es richtig so?

Bands wie Anti-Flag und Radio Havanna kündigten an, auch nach Ihren Konzerten, auf denen Sie Spenden für die Gerichtskosten gesammelt und eingespielt haben, Ihr Engagement für PUSSY RIOT weiterhin fortsetzen zu wollen.

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